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Dorint Hotel Frankfurt Oberursel
Dorint Hotel Frankfurt Oberursel
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Dorint Hotel Frankfurt Oberursel
Dorint Hotel Frankfurt Oberursel
Königsteiner Straße 29
61440 Oberursel

Wir möchten Ihnen versichern, dass wir mit unserem Hygiene- und Sicherheitskonzept „StaySafe by Dorint” den strengen Auflagen der Behörden Folge leisten, um unseren Beitrag zu erbringen, Ihren Aufenthalt vor allem sicher und angenehm zu gestalten. Gerne erläutert Ihnen Jörg T. Böckeler, COO der DHI - Dorint Hospitality & Innovation GmbH, in diesem kurzen Video das „StaySafe by Dorint” Konzept: » ZUM VIDEO


Zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2 bzw. Covid-19) werden von jedem Bundesland und jeder Stadt bzw. Gemeinde mit Blick auf die jeweils aktuelle Gefahrenlage “auf Sicht“ und damit in unregelmäßigen und unvorhersehbaren Abstand Anordnungen zur Durchsetzung einer Kontaktreduzierung erlassen, die ein Verbot von hoteltypische Haupt- oder Nebenleistungen beinhalten können. Aufgrund dieser unsicheren und intransparenten Rechtslage bitten wir um Verständnis, dass wir unser Angebot an hoteltypischen Haupt- und Nebenleistungen mitunter kurzfristig der Rechtslagen anpassen und daher ggf. beschränken müssen.


Bitte beachten Sie auch die jeweils aktuellen Landesverordnungen, welche Sie » hier finden.


Corona-Stufenplan im Bundesland Hessen:
Stufe 1: Inzidenz muss im Hochtaunuskreis 5 Tage hintereinander unter 100 sein
Stufe 2: Inzidenz muss nach der Stufe 1 weitere 14 Tage unter 100 sein
Bitte prüfen Sie die aktuelle Inzidenz im Hochtaunuskreis hier: HTK - Corona Dashboard (arcgis.com)
 
Kontaktregelungen:
Stufe 1: 2 Haushalte (+ Geimpfte / Genesene)
Stufe 2: 2 Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte / Genesene / Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit)
 
Gastronomie:
Stufe 1: Außengastronomie mit Auflagen geöffnet, aktueller negativer Corona-Test, Abstand, Tragen einer medizinischen Maske, Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenhinterlegung
Stufe 2: Außengastronomie mit Auflagen geöffnet, Sitzplatzpflicht, Kontaktdatenhinterlegung, Tragen einer medizinischen Maske, aktueller negativer Corona-Test empfehlenswert
Innengastronomie mit Auflagen geöffnet, aktueller negativer Corona-Test, Abstand, Tragen einer medizinischen Maske, Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenhinterlegung
 
Tourismus:
Stufe 1: Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze geöffnet unter Auflagen, in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräumen maximale Belegung von 60 %, negativer Corona-Test bei Anreise erforderlich und folgend alle 3 Tage
Stufe 2: Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze geöffnet unter Auflagen, in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen maximale Belegung von 75 %, negativer Corona-Test bei Anreise und folgend alle 3 Tage
 
Veranstaltungen:
Stufe 1: Außen bis 100 (ungeimpfte) Personen möglich, strenge Auflagen: Kontaktdaten, aktueller negativer Corona-Test
Innen nur zu bestimmten Zwecken unter Auflagen möglich (insbesondere beruflich bedingt oder von öffentlichem Interesse)
Stufe 2: Außen bis 200 (ungeimpfte) Personen möglich, aktueller negativer Corona-Test empfohlen
Innen bis 100 (ungeimpfte) Personen unter Auflagen möglich, aktueller negativer Corona-Test, Kontaktdatenerfassung
 
Einreise-Regeln nach Deutschland aus dem Ausland:
Für vollständig Geimpfte und Genesene:

  • Quarantäne- und Nachweispflicht fällt mit dem Nachweis weg
  • Gilt nur für Einreisen aus Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten
  • Bei Einreise aus Virusvariantengebieten bleibt die 14-tägige Quarantänepflicht bestehen

Für ungeimpfte Personen:

  • Quarantäne kann mit negativem Test direkt beendet werden
  • Möglich sind Schnelltests (nicht älter als 48 Stunden) und PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden), Selbsttests nicht erlaubt
  • Gilt nur für Einreisen aus Risikogebieten
  • Bei Einreisen aus Hochinzidenzgebieten kann die Quarantäne auf 5 Tage verkürzt werden
  • Bei Einreisen aus Virusvariantengebieten bleibt die 14-tägige Quarantänepflicht bestehen

Allgemein:

  • Beherbergungsbetriebe können wieder ganz öffnen und ihre Kapazitäten voll ausschöpfen. Privatreisende müssen bei Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen und sich während ihres Aufenthalts alle 7 Tage testen lassen. Es gelten Abstands- und Hygieneregeln.
  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im gesamten Innenbereich des Hotels

 
Gastronomie:

  • Unser Restaurant „Villa Gans“ ist täglich geöffnet von 18 – 21 Uhr und an Wochenenden & Feiertagen zusätzlich von 12 – 14 Uhr
  • Um eine Tischreservierung vorab wird aufgrund der eingeschränkten Kapazitäten gebeten (Tel.: 06171 2769987) oder Online (https://www.opentable.de/r/restaurant-villa-gans-oberursel-taunus)
  • Die Innengastronomie kann unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 öffnen (u.a. mit verpflichtendem Negativnachweis). Im Bereich der Außengastronomie wird der Negativnachweis empfohlen. Beim Betreten ist es notwendig sich mittels der luca-App oder handschriftlich zur ggf. Kontaktnachverfolgung zu registrieren
  • Unsere „Ludwig-Wilhelm“-Bar bleibt bis auf Weiteres geschlossen
  • Frühstück nach Wahl der Karte (á la carte) oder Buffet wird nur für Übernachtungsgäste angeboten
  • Speisen und Getränke sind zum Mitnehmen auf das Zimmer erhältlich, derzeit ist kein Roomservice verfügbar
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in allen öffentlichen Bereichen unseres Hotels untersagt

 
Tagung:

  • Alle Tagungsbereiche werden auf die neuen Distanzregelungen angepasst und die jeweils vorgegebene Mindestfläche pro Gast wird eingehalten
  • Vor den Tagungsräumen sind Desinfektionsspender installiert und nach Beendigung der Tagung werden sämtliche Oberflächen und genutzte Utensilien gereinigt und desinfiziert
  • Türen und Fenster sind so oft wie möglich offen zu halten (Bewegung der Luftmenge und kontaktloser Zutritt)
  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske während der gesamten Tagung auch am Sitzplatz (Ausnahme: Referent/in)
  • Ab 25 Personen braucht es ein Abstands- und Hygienekonzept.
  • Außerdem gilt in Innenräumen eine Testpflicht, und die Kontaktdaten der Beteiligten müssen erfasst werden. Maximal dürfen zu einer Veranstaltung 250 Menschen kommen, wenn sie drinnen stattfindet, sowie 500 draußen. Dabei zählen Geimpfte und Genesene nicht mit. Größere Veranstaltungen muss das Gesundheitsamt genehmigen. Tanzveranstaltungen dürfen vorerst nur im Freien stattfinden.

 
Zimmer:

  • Zur Wahrung der Privatsphäre und der Sicherheit aller Beteiligten wird die tägliche Zimmerreinigung momentan ausgesetzt. Zusätzliche Hygieneartikel, Handtücher sowie Getränke und Snacks erhalten Sie jederzeit an der Rezeption
  • Auf den Einsatz von Zahnputzbechern, Zierkissen und Tagesdecken wird ebenfalls aktuell verzichtet, Magazine und Werbematerialien sind nicht ausgelegt
  • Die Anreise und Abreise erfolgt kontaktlos und unsere Gäste werden gebeten bargeldlos zu zahlen
  • In den öffentlichen Bereichen und auf jeder Etage befinden sich Desinfektionsspender

 
Fitness- & Wellnessbereich:

  • Komplett geschlossen bis auf Weiteres
  • Keine Fitnesstrainings oder Massageanwendungen möglich

Kontaktregeln:

  • Für private Treffen gibt es keine Einschränkungen mehr: Im öffentlichen Raum dürfen sich theoretisch wieder unbegrenzt viele Menschen treffen. Die Landesregierung empfiehlt aber, Abstand zu halten und sich zu testen.
  • Wichtig: Treffen ab 25 Personen im öffentlichen Bereich gelten als Veranstaltungen und unterliegen damit auch Veranstaltungsregeln. Damit soll gewährleistet werden, dass Kontakte nachverfolgt werden können.

Zusätzliche Informationen zu Lockerungen oder Einschränkungen bei Reisen in die einzelnen Bundesländer finden Sie als praktische Übersicht auch unter https://tourismus-wegweiser.de/: